Die neue Homepage der LAG Selbsthilfe Behinderter RLP e.V. hat nach dem BITV Selbstbewertungstest 94,5 Punkte von maximal 100 Punkten erzielt. Bereits ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als „gut zugänglich“ bewertet und ab 95 Punkten als „sehr gut zugänglich“. Nachdem unsere Agentur mit der barrierefreien technischen Grundlage die nötigen Voraussetzungen geschaffen hat, ist es uns als Redakteure ein großes Bedürfnis, inhaltlich unsere Homepage so zu gestalten, dass die Vorgaben des BITV bzw. WCAG weiterhin berücksichtigt werden um auch zukünftig nachhaltig barrierefrei zu sein.
Falls Sie uns hier Anregungen geben möchten oder Schwachstellen entdeckt haben, setzen Sie sich gerne mit uns entweder telefonisch über die Telefonnummer 06131-33 62 80 oder per E-Mail über info@lag-sb-rlp.de in Verbidnung.
Was bedeutet BITV und WCAG?
BITV bedeutet: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Sie verpflichtet Webangebote des Bundes seit September 2011 auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Basis der BITV sind die im Dezember 2008 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Leitlinien stellen ein Konzept für ein nutzbares Webangebot für ALLE dar.
Digitale Angebote dürfen Menschen mit Behinderungen nicht ausschließen. Wir setzen uns dafür ein. Haben Sie bezüglich der Barrierefreiheit unserer neuen Homepage Kritik freuen wir uns über Rückmeldungen. Im gemeinsamen Miteinander können wir alle profitieren. Barrierefreiheit bringt Vorteile für alle und erleichtert jedem das Alltagsleben und die vielen Möglichkeiten in der digitalen Welt. Vorhandene Barrieren in der Informationstechnik müssen wahrgenommen und beseitigt werden.
Bitte Klicken Sie für nährer Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Netz auf folgende weiterführenden Links:
http://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-umsetzen.html