Verbände fordern mehr Mitbestimmung in der Pflege
BAG SELBSTHILFE „Wir brauchen Rechte und organisatorische Ausstattung!“
Düsseldorf 07. 2. 2018. Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.
In Deutschland gelten 7,5 Millionen Menschen als schwerbehindert, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig. Trotz dieser hohen Zahlen können zum Beispiel Pflegebedürftige kaum mitbestimmen, wie Pflege finanziert und gestaltet wird. Das wollen die Interessenverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen ändern, darunter die BAG SELBSTHILFE. Die Organisationen fordern von der Politik mehr Mitbestimmung für sich und damit für Betroffene in den Gremien der Pflege, besonders im Qualitätsausschuss Pflege, dem höchsten politischen Pflegegremium. Die Verbandsvertreter fordern für die Vertretung pflegebedürftiger und behinderter Menschen ähnliche Kompetenzen wie sie Patientenvertreter im Gesundheitsbereich haben, besonders im Gemeinsamen Bundesausschuss.
„Wer auf Augenhöhe mitdiskutieren will, braucht dazu Rechte und organisatorische Ausstattung. Nur dann sind wir in der Lage, Verbesserungen für Patientinnen und Patienten zu erreichen. Die BAG SELBSTHILFE fordert deshalb neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen auch organisatorische Unterstützung der Betroffenenverbände“, so Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:
- eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen.
- für die benannten Vertreter/innen der Betroffenen in der Pflege-Selbstverwaltung die Erstattung von Reisekosten, des Verdienstausfalls und Zahlung eines Pauschbetrags für den Zeitaufwand analog zu den Regelungen des § 140f Absatz 5 SGB V für die Teilnahme an Sitzungen des Qualitätsausschusses, sowie bei Koordinierungs- und Abstimmungstreffen, einschließlich der Treffen vorbereitender Arbeitsgruppen.
- ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
- einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
- mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.
Zu den Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören: BAG SELBSTHILFE, Sozialverband VdK Deutschland, SoVD Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentrale Bundesverband, BAGSO, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland.
Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Veröffentlichung.