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Pressemitteilung der BAG Selbsthilfe e.V.

BAG SELBSTHILFE setzt Änderung der Reha-Richtlinie zugunsten von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung durch

Düsseldorf, 22.08.2018. Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.

„Der BAG SELBSTHILFE war es wichtig, dass diese wesentlichen Gesichtspunkte auch in der Reha-Richtlinie ausdrückliche Erwähnung finden“, so die Bundesvorsitzende der BAG SELBSTHILFE, Hannelore Loskill. „Denn die Adressaten der Reha-Richtlinie richten ihr Augenmerk in der Regel nur auf diese Vorgaben, ohne zugleich andere Gesetzesregelungen, wie etwa die des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), hinreichend im Blick zu behalten. Daher war es für uns von Bedeutung, dass die Kernelemente des BTHG mit dessen geänderter Sichtweise von Behinderung und Teilhabe auch in der Richtlinie ihren Ausdruck und damit unmittelbare Anwendung finden.“

Trotz vieler Widerstände im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konnte die BAG SELBSTHILFE erreichen, dass diese wesentlichen Aspekte, die im BTHG zugunsten von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung enthalten sind, auch in der Reha-Richtlinie übernommen werden und so den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu Gute kommen.

Die Rehabilitations-Richtlinie wurde am 17.05.2018 durch Beschluss des G-BA geändert und ist in dieser Fassung am 04.08.2018, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft getreten. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Internetseite des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht.

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen

Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Fon: 0211 3100625
Fax: 0211 3100634
www.bag-selbsthilfe.de
burga.torges@bag-selbsthilfe.de

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände.

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort.

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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