Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe wurden im August 2018 neu beschlossen. Anlass für eine Überarbeitung waren u. a. die mit dem Präventionsgesetz 2016 auf 1,05 Euro erhöhten Fördermittel.
Die Grundsätze beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt.
Den Artikel und die Leitfäden zum Download finden Sie hier:
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