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Bericht der Seminarveranstaltung „Digitale Vernetzung in der Selbsthilfe“ für die Mitglieder der LAG Selbsthilfe Behinderter RLP e.V.

Die Digitalisierung ist ein aktuelles Thema in der Verbands- und Vereinsarbeit. Wie sollten sich Vereine und Verbände gegenüber der Digitalisierung verhalten? Sollten sie vielleicht bewusst keinen Gebrauch von diesen Möglichkeiten machen, um das Analoge ihrer Struktur zu betonen und einen Gegenakzent zu setzen? Oder müssen sie schnellstens auf den Digitalisierungszug aufspringen, um nicht abgehängt zu werden? Vereine und Verbände sind aktiv vor Ort im direkten Kontakt mit Menschen. Man verabredet sich, geht gemeinsamen Interessen nach, informiert sich über aktuelle Informationen, diskutiert, stimmt ab, trifft Entscheidungen. Alles offline. Alles in echten Räumlichkeiten im direkten Austausch. So funktioniert Verbands- und Vereinsarbeit. Dennoch: Vereins- und Verbandsmitglieder sind digital und legen Daten offen, genau wie alle übrigen Menschen auch. Sie wandeln sich durch die Digitalisierung. Das alles stellt für Vereine und Verbände eine große Herausforderung dar. In unserem Seminar sind wir am vergangenen Samstag folgenden wichtigen Themen nachgegangen:

EU-Datenschutzverordnung:
Seit dem 25. Mai 2018 muss die bereits seit 2016 geltende neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden. Besonders kleine Unternehmen oder gemeinnützige Verein, die Websites oder Social Media Accounts betreuen (oft auch ehrenamtlich), sind verunsichert und fürchten hohe Bußgelder. Unsere Vorsitzender Paul Haubrich, gleichzeitig auch Rechtsanwalt informierte über den aktuellen Stand und wichtige Hinweise für eine korrekte Umsetzung.

Bildbeschreibung: Paul Haubrich referiert über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGV)

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Einführung in die digitale Barrierefreiheit:
Domingos de Oliveira beantwortete unseren Mitgliedern folgende Fragen:
Was bedeutet Barrierefreiheit im Netz und welche Barrieren gibt es?
Welche rechtlichen Grundlagen hat die Barrierefreiheit?
Wie kann ich als gemeinnütziger Verein digitale Barrierefreiheit umsetzen?
Rechtsgrundlage ist die barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Sie verpflichtet Webangebote des Bundes seit September 2011 auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Basis der BITV sind die im Dezember 2008 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Diese Leitlinien stellen ein Konzept für ein nutzbares Webangebot für ALLE dar. Digitale Angebote dürfen Menschen mit Behinderungen nicht ausschließen. Im Seminar haben wir jedoch gelernt, dass es so gut wie keine Studiengängen bezüglich Digitaler Barrierefreiheit gibt. Ein nicht nachvollziehbarer Ist-Zustand. In der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ein Informationsaustausch wichtig und notwendig. Nur eine digitale Barrierefreiheit gewährleistet einen Zugang zu Online Angeboten für alle Menschen.
Im zweiten Teil der Schulungsreihe informierte die Projektmanagerin Sabrina Hadzijusufovic über digitale Vernetzungsmöglichkeiten und Herausforderungen in der Selbsthilfe am Beispiel der digitalen Kanäle der LAG Selbsthilfe Behinderter RLP e.V.
Abschließend referierte Frau Long über ein digitales Marketinginstrument für gemeinnützige Organisationen an praktischen Beispielen der Bereiche Fundraising und Social Media. Die Agentur verloste unter allen teilnehmenden Mitgliedern einen kostenlosen Fundraising-Check. Gewonnen hat Frau Esther Herrmann, stellvertretend für den Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Rheinland-Pfalz. Herzlichen Glückwunsch!

Bildbeschreibung:

Auf dem Bild zu sehen, sind Frau Ester Herrmann und Frau Miriam Wagner Long von der Agentur zielgenau.

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Die Veranstaltung wurde mit freundlicher Unterstützung durch die Techniker Krankenkasse gefördert.