Berlin, 18.10.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Änderung der Psychotherapierichtlinie zur verbesserten Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen.
Mit heutigem Beschluss fließen zusätzliche Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in die Richtlinie ein. Neben der expliziten Aufnahme des Personenkreises erfolgt gleichermaßen die Beschreibung und Eingrenzung auf Basis des ICD 10. Alle Personen mit einer Diagnose des Abschnittes „Intelligenzstörungen“ können die zusätzlichen Leistungen künftig in Anspruch nehmen.
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen künftig für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Probatorik und Rezidivprophy-laxe weitere Therapieeinheiten zur Verfügung. In der Einzel- oder Gruppentherapie wird die Einbeziehung von Bezugspersonen – anders als bei Erwachsenen ohne Behinderung – nicht auf das Gesamtkontingent angerechnet. Erweitert werden für den Personenkreis ebenso die Kontingente der psychotherapeutischen Sprechstunden um vier sowie der probatorischen Sit-zungen um zwei Einheiten.
Menschen mit geistiger Behinderung können, wie alle anderen Menschen auch, an psychischen Störungen erkranken. Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird dadurch deutlich eingeschränkt. Gleichwohl sind an die psychotherapeutische Behandlung dieses Personenkreises besondere Anforderungen geknüpft. So ist die Einbeziehung von Bezugspersonen zu gewährleisten und der Umfang des Behandlungskontingents den besonderen Bedürfnissen anzupassen. Dabei muss Menschen mit geistiger Behinderung der Zugang zu psychothera-peutischer Intervention in gleicher Weise möglich sein, wie Menschen ohne Behinderung.
Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA entsprach bislang den spezifischen Bedürfnissen nicht in ausreichendem Umfang. Verbesserungsvorschläge der Deutschen Gesellschaft für seeli-sche Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (DGSGB) und der Bundesver-einigung Lebenshilfe e. V. führten zur erneuten Beratung der Richtlinie.
Die Patientenvertretung begrüßt ausdrücklich die beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, wodurch Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung beseitigt werden. Weiterführender Handlungsbedarf be-steht jedoch in der Verbesserung der Versorgungsstruktur. So sollten die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit geistiger Behinderung künftig in die Psychotherapie-Ausbildung einfließen und Anreize für die Behandlung des Personenkreises geschaffen werden.
Ansprechpartnerin: Frau Reiff Bundesverband Deutsche Lebenshilfe e. V., Tel.: 030/829998194,
E-Mail: anja.reiff@lebenshilfe-berlin.de
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
• Deutscher Behindertenrat,
• Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
• Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
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