Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Düsseldorf, 18.12.2019. Der neue Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation in der GKV (IPReG) will Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigen und für bestimmte Personengruppen den Zugang zur Rehabilitation erleichtern. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die angestrebten Verbesserungen. Mit großer Empörung ist allerdings das Vorhaben abzulehnen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Bestimmung des Aufenthaltes für aus Kostengründen beschnitten werden soll.
„Es entscheiden nach wie vor die Kostenträger Krankenkassen ob der Verbleib des Menschen in der häuslichen Umgebung „angemessen“ ist. Solch eine Regelung wird oftmals unter Kostengesichtspunkten interpretiert. Die Kostenträger könnten dann faktisch bestimmen, wann ein behinderter Mensch in eine Pflegeeinrichtung gehen muss. Damit verletzt der vorliegende Entwurf die verfassungsrechtlich abgesicherten Maßgaben aus Art. 2 Abs. 2 und Art. 1 des Grundgesetzes sowie die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“, empört sich Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Eine weitere Formulierung des Gesetzes zielt darauf ab, ob ein Betroffener zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft „fähig“ ist. „Teilhabefähigkeit“ darf kein Kriterium sein, das darüber entscheidet, ob Leistungen bewilligt werden. Es ist nicht hinzunehmen, wenn das Argument der Qualität dazu genutzt wird, das Selbstbestbestimmungsrecht von behinderten und chronisch kranken Menschen zu beschneiden. Nur durch die Streichung der Regelung zur „Angemessenheit“ der Pflegeoption kann klargestellt werden, dass es hier wirklich um die Qualitätsverbesserung der Intensivpflege gehen soll. „Wir fordern den Gesetzgeber deshalb auf, für den Kabinettsentwurf die dringend notwendigen Nachbesserungen vorzunehmen“, so der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.