. Die Verordnung erreichen Sie über folgenden Link: Kraftfahrzeughilfeverordnung, Link öffnet sich in neuem Fenster
Änderung in Kraft getreten. In §5 der KfzHV ist die maximale Höhe des Zuschusses festgelegt. Seit vielen Jahren war dies ein Betrag von 9.500 €. Der Betrag wurde nun deutlich auf 22.000 € erhöht. Die übrigen Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen, der Zuzahlung etc. bleiben unverändert. Unverändert ist auch, dass die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnis sowie die Kosten für den Umbau des Fahrzeugs gesondert betrachtet werden, also nicht Bestandteil des Zuschusses sind.
Die Regelung wurde im sog. Teilhabestärkungsgesetz getroffen. Da die Veröffentlichung im